Datenschutzrechtliche Bestimmungen betreffen die Arbeit von Personalräten in verschiedener Hinsicht – nicht nur wenn es um die Einführung technischer Einrichtung oder der Einhaltung von Bestimmungen zugunsten von Beschäftigten geht, sondern insbesondere auch beim Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Personalratsarbeit. Insbesondere der letztgenannte Aspekt gibt sowohl im Zuge der Novellierung von Personalvertretungsgesetzen in einigen Bundesländern als auch der aktuellen Rechtsprechung zunehmen Anlass, die Personalratsarbeit zu überprüfen und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Vor diesem Hintergrund werden in diesem Seminar schwerpunktmäßig folgende Fragen adressiert:
- Welche Anforderungen werden an den Personalrat gestellt, den Datenschutz innerhalb seiner Zuständigkeit zu gewährleisten?
- Wie sieht es mit der gegenseitigen Unterstützung von Dienststelle und Personalrat bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften aus?
- Kann die Dienststelle mit Verweis auf „fehlenden Datenschutz“ dem Personalrat die Überlassung von wichtigen Informationen verwehren (z.B. Bewerberunterlagen)?
- Inwieweit hat der Datenschutzbeauftragte die Pflicht bzw. das Recht beim Personalrat die Einhaltung des Datenschutzes zu überprüfen und der Dienststelle hierüber Bericht zu erstatten?
Das Seminar bietet sowohl eine Vermittlung von Grundlagenwissen, konkrete Handlungshilfen als auch Gelegenheit für den Austausch – insbesondere zu folgenden Themen:
- Grundlagen zum Datenschutzrecht
- Auslegungshinweise zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen
- Datenschutzanforderungen an die praktische Personalratsarbeit
- Personalratshandeln aus dem Blickwinkel des datenschutzrechtlichen Prüf- und Kontrollrechts der Dienststelle und des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Kenntnisse im Datenschutzrecht (Datenschutz-Grundverordnung, Landesdatenschutzgesetz RLP) werden nicht vorausgesetzt.