Prekäre Beschäftigungsverhältnisse befinden sich auch weiterhin auf dem Vormarsch. Wurden die Mitarbeiter aus solchen Arbeitsverhältnissen noch während der Wirtschaftskrise sehr schnell entlassen, so steigt in Anzahl von Leiharbeitern in allen Branchen wieder an.
Neben dem Einsatz von Leiharbeitern offenbart sich momentan ein neuer Trend am Arbeitsmarkt, durch Werkverträge beschäftigt eine zunehmend Anzahl von Firmen Fremdbeschäftigte. Als ein Auslöser kann der gesetzliche Mindestlohn sowie tarifliche Regelungen für Leiharbeiter und die Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes angesehen werden. Hinzu kommt jedoch aus Mitbestimmungssicht, dass für den Abschluss von Werkverträgen die Zustimmung des Betriebsrates nicht notwendig ist.
Die verschiedenen Gesetze, wie das zuletzt 2017 novellierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG,) versuchen die Rahmenbedingungen zu regeln.
Da sie jedoch nicht ausreichend sind, um alle möglichen Aspekte und auch potentiell negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmer zu vermeiden, sind hier die betrieblichen Interessenvertretungen gefordert.
Inhalte des Seminars sind:
- Abgrenzung von Werkverträgen und Leiharbeit
- Aufzeigen der Mitbestimmungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen
- Wirtschaftliche Auswirkungen der prekären Beschäftigungsformen
- die Diskussion weitergehender Strategien und Gestaltungsmöglichkeiten