Die Veranstaltung richtet sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Die Mitbestimmungsmesse ist eine Veranstaltung nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 46.6 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX. Als Kosten fallen lediglich Freistellungs-, Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten an, die vom Arbeitgeber oder der Dienststelle zu tragen sind.

An- und Abmeldungen

Wir bitten darum, sich möglichst frühzeitig (spätestens 4 Wochen vorher) zur Mitbestimmungsmesse anzumelden. Die verbindliche Anmeldung muss schriftlich erfolgen und wird von uns schriftlich bestätigt. Sie soll online über unsere Homepage www.mitbestimmungsmesse.de an die TBS gGmbH Rheinland-Pfalz, 55116 Mainz, Kaiserstr. 26-30 erfolgen. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt. Für die Teilnahme ist ein entsprechender Beschluss des jeweiligen Gremiums erforderlich.

Sollte die Veranstaltungsteilnahme abgesagt werden müssen, so bitten wir uns dies schriftlich per E-Mail, per Fax oder Post (sofern möglich 2 Wochen vorher) mitzuteilen.

Soweit diese Teilnahmebedingungen keine spezifischen Regelungen enthalten, gelten die AGB der TBS.

 

Hinweis nach EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO Art. 6 Abs.1 lit.b)

Die Anmeldedaten der Teilnehmer/innen werden mittels EDV bei uns solange gespeichert, wie es für die Abwicklung erforderlich ist. Danach werden sie vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. anonymisiert.

 

Außerdem weisen wir darauf hin:
Die Mitbestimmungsmesse wird foto- und videografisch begleitet. Die Teilnehmenden erklären mit ihrer Anmeldung ihr Einverständnis, dass die TBS gGmbH das Fotomaterial für Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nutzt.