Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Gestaltungsmöglichkeiten und Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

Beschreibung

Open Office, Open Space, Activity Based Working – Dies sind nur einige Schlagworte, die aktuelle Trends bei der Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen wiederspiegeln. Der „Teufel“ steckt bei deren Gestaltung nach wie vor häufig im Detail: Neben den grundlegenden Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung gibt es bspw. zahlreiche technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie DGUV Informationen und Regeln, die bei der Gestaltung herangezogen werden können.

Unser Seminar bietet Orientierung in dieser Gemengelage und informiert über:

  • Aktuelle Entwicklungen bei der Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere Aufbau und Inhalte der Arbeitsstättenverordnung und ausgewählter Technischer Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
  • Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Arbeitnehmervertretungen
  • Einblick in Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, insbesondere:
    • Flächenbedarf
    • Arbeitsmittel
    • Raumklima
    • Akustik

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag