Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Datenschutz im Betriebsrats- und Personalratsbüro

Beschreibung

Datenschutzrechtliche Bestimmungen betreffen die Arbeit von Betriebs- und Personalräten in verschiedener Hinsicht – nicht nur wenn es um die Einführung technischer Einrichtung oder der Einhaltung von Bestimmungen zugunsten von Beschäftigten geht, sondern insbesondere auch beim Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Gremienarbeit. Insbesondere der letztgenannte Aspekt gibt sowohl im Zuge der Novellierung der gesetzlichen Bestimmungen als auch der aktuellen Rechtsprechung zunehmend Anlass, den Umgang mit Beschäftigtendaten im Betriebsrats- bzw. Personalratsbüro zu überprüfen und an die aktuellen gesetzlichen Erfordernisse anzupassen.

Vor diesem Hintergrund werden in diesem Seminar schwerpunktmäßig folgende Fragen bearbeitet:

  • Welche Anforderungen werden an Gremien gestellt, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen innerhalb ihrer Zuständigkeit zu gewährleisten?
  • Wie sieht es mit der gegenseitigen Unterstützung zwischen Arbeitgeber bzw. Dienststelle und Gremium bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften aus?
  • Kann der Arbeitgeber bzw. die Dienststelle mit Verweis auf „fehlenden Datenschutz“ die Überlassung von wichtigen Informationen (z.B. Bewerberunterlagen) verwehren?
  • Inwieweit hat der Datenschutzbeauftragte das Recht bzw. die Pflicht in Bezug auf die Gremienarbeit die Einhaltung des Datenschutzes zu überprüfen und hierüber Bericht zu erstatten?
    Das Seminar bietet sowohl eine Vermittlung von Grundlagenwissen, konkrete Handlungshilfen als auch Gelegenheit für den Austausch – insbesondere zu folgenden Themen:
  • Grundlagen zum Datenschutzrecht
  • Auslegungshinweise zu beteiligungs- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Datenschutzanforderungen an die praktische Gremienarbeit
  • Handlungsoptionen zur Ausgestaltung eigenverantwortlicher Umsetzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
  • Kenntnisse im Datenschutzrecht (Datenschutz-Grundverordnung, Landesdatenschutzgesetz RLP bzw. Bundesdatenschutzgesetz) werden nicht vorausgesetzt.


Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag