Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Grundlagenseminar

Beschreibung

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient der möglichst nachhaltigen Überwindung von Arbeitsunfähigkeit, der Förderung der Gesundheit und Vorbeugung erneuter Erkrankungen sowie dem Erhalt des Arbeitsplatzes. Die gesetzliche Grundlage des BEM § 167 (2) SGB IX gibt jedoch lediglich Eckpunkte und den Rahmen von BEM vor. Die Ausgestaltung ist die gemeinsame Aufgabe der Betriebsparteien.

Nicht selten wirft jedoch die konkrete betriebliche Ausgestaltung bereits im Vorfeld Fragen auf. Zudem hat sich in vielen Betrieben gezeigt, dass die Einführung des BEM und die praktische Durchführung der BEM Gespräche eine besondere Herausforderung darstellen.

Dieses Seminar informiert zunächst über die rechtlichen Grundlagen des BEM. Dies betrifft vor allem die Themen Datenschutz, Auswirkungen auf den Kündigungsschutz, (Mitbestimmungs-) Rechte von Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung. Es werden darüber hinaus der Ablauf und die Phasen eines BEM, die Dokumentation sowie Abgrenzung zu anderen Gesprächen wie Krankenrückkehrgespräch thematisiert.

Gemeinsam sollen Erfahrungen über Gestaltungsmöglichkeiten ausgetauscht werden.

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag