Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient der möglichst nachhaltigen Überwindung von Arbeitsunfähigkeit, der Förderung der Gesundheit und Vorbeugung erneuter Erkrankungen sowie dem Erhalt des Arbeitsplatzes. Die gesetzliche Grundlage des BEM § 167 (2) SGB IX gibt jedoch lediglich Eckpunkte und den Rahmen von BEM vor. Die Ausgestaltung ist die gemeinsame Aufgabe der Betriebsparteien.
Nicht selten wirft jedoch die konkrete betriebliche Ausgestaltung bereits im Vorfeld Fragen auf. Zudem hat sich in vielen Betrieben gezeigt, dass die Einführung des BEM und die praktische Durchführung der BEM Gespräche eine besondere Herausforderung darstellen.
Dieses Seminar informiert zunächst über die rechtlichen Grundlagen des BEM. Dies betrifft vor allem die Themen Datenschutz, Auswirkungen auf den Kündigungsschutz, (Mitbestimmungs-) Rechte von Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung. Es werden darüber hinaus der Ablauf und die Phasen eines BEM, die Dokumentation sowie Abgrenzung zu anderen Gesprächen wie Krankenrückkehrgespräch thematisiert.
Gemeinsam sollen Erfahrungen über Gestaltungsmöglichkeiten ausgetauscht werden.