Der Arbeits- und Gesundheitsschutz dient präventiv der Sicherheit und der Gesundheit von Beschäftigten und somit auch der Senkung der Krankheitskosten für Betriebe und Dienststellen.
Betriebs- und Personalräte haben in diesem Bereich umfassende Mitbestimmungsrechte, aber auch Pflichten, wie bspw. darüber zu wachen, ob geltende Gesetze, Verordnungen, etc. umgesetzt werden.
Damit Arbeitnehmervertretungen ihren Rechten und Pflichten nachkommen können, benötigen sie zunächst fundierte Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen und zentralen Handlungsfeldern.
Das Einführungsseminar vermittelt die wichtigsten Kenntnisse, gibt Tipps zur Einarbeitung in das komplexe Themengebiet und bietet Raum für Diskussion und Erfahrungsaustausch.
- Was steht wo?
o Aufbau des deutschen Arbeitsschutzrechts
o Überblick über die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften - Wer macht was? – Verschiedene Akteure und ihre Aufgaben
o Arbeitgeber und Beschäftigte
o Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
o Arbeitnehmervertretungen und ihre Rechte - Was ist zu tun? – Aktuelle Themen und mögliche Handlungsfelder im Überblick
o Arbeitsschutzorganisation
o Gefährdungsbeurteilung
o Gestaltung von Arbeitsstätten