Inhouse-Seminare

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. 

Unsere Inhouse-Seminare bieten Euch größtmögliche Flexibilität. Ihr bestimmt Inhalte, Zeit und Ort Eurer Qualifizierung. Dabei schulen wir das gesamte oder Teile Eures Gremiums bei Euch im Betrieb/in der Dienststelle, an einem Ort Eurer Wahl oder digital zu den Themen, die für Euch wichtig sind. Jedes Thema, dass für Eure Arbeit Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Interessenvertretung erforderlich sind, ist möglich: von Kurzarbeit und mobiler Arbeit, über Entgeltfragestellungen, Arbeitszeitthemen, Anliegen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Einstieg leicht gemacht: Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmervertretungen

Beschreibung

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz dient präventiv der Sicherheit und der Gesundheit von Beschäftigten und somit auch der Senkung der Krankheitskosten für Betriebe und Dienststellen.
Betriebs- und Personalräte haben in diesem Bereich umfassende Mitbestimmungsrechte, aber auch Pflichten, wie bspw. darüber zu wachen, ob geltende Gesetze, Verordnungen, etc. umgesetzt werden.
Damit Arbeitnehmervertretungen ihren Rechten und Pflichten nachkommen können, benötigen sie zunächst fundierte Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen und zentralen Handlungsfeldern.
Das Einführungsseminar vermittelt die wichtigsten Kenntnisse, gibt Tipps zur Einarbeitung in das komplexe Themengebiet und bietet Raum für Diskussion und Erfahrungsaustausch.

  • Was steht wo?
    o Aufbau des deutschen Arbeitsschutzrechts
    o Überblick über die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
  • Wer macht was? – Verschiedene Akteure und ihre Aufgaben
    o Arbeitgeber und Beschäftigte
    o Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
    o Arbeitnehmervertretungen und ihre Rechte
  • Was ist zu tun? – Aktuelle Themen und mögliche Handlungsfelder im Überblick
    o Arbeitsschutzorganisation
    o Gefährdungsbeurteilung
    o Gestaltung von Arbeitsstätten

Zielgruppe und Freistellung

Die Veranstaltungen richten sich an Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen und Funktionäre der Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht erforderlich. Alle Seminare sind Veranstaltungen nach § 37.6 Betr VG, § 41.1 LPersVG, § 54.1 BPersVG, § 19.3 MVG, § 16.1 MAVO und § 179.4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

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Seminarkategorien

Kategorie A: Kosten für das Seminar, Seminarunterlagen, Tagungsräume und für das gemeinsame Mittagessen

Kategorie B: wie Kategorie A plus die Kosten für Übernachtung und Vollpension im Tagungshotel

Kategorie C: wie Kategorie B plus eine Übernachtung mit Frühstück bei Anreise am Vortag