Die Arbeitszeitgestaltung ist für Betriebsräte eines der zentralen Handlungsfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Das Thema Arbeitszeit ist dabei so umfassend in Bewegung geraten wie kaum ein anderes. Allenthalben steht Flexibilisierung auf der Tagesordnung, wobei die Regelungsansätze so vielfältig sind, wie die Betriebe selbst. Aber nicht nur Unternehmen stellen zunehmende Flexibilisierungsanforderungen an ihre Beschäftigten. Auch Mitarbeiter*innen möchten Privat- und Berufsleben flexibler vereinbaren können.
Damit die Grenze zwischen Arbeits- und Privatleben nicht verschwimmt, bestimmen Betriebsräte bei der Gestaltung der Arbeitszeit mit. Freizeit und Privatleben sollen dadurch gesichert werden, was zugleich dem Überforderungs- und damit Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer*innen dient.
sollen dadurch gesichert werden, was zugleich dem Überforderungs- und damit Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer*innen dient.
Im Seminar werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und Werkzeuge für die Mitbestimmung ebenso vorgestellt, wie unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und betriebliche Regelungsansätze.
1.Tag:
- Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Arbeitszeitgestaltung
- Betriebsverfassungsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen
- Arbeitszeitmodelle
- Bereitschaftsdienst / Rufbereitschaft
2.Tag:
- Arbeitszeitgestaltung
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Gleitzeitmodelle
- Jahresarbeitszeitmodelle
- Rahmenarbeitszeit
- Gestaltung von passgenauen Arbeitszeitmodellen