Microsoft 365 (kurz M365) ist mehr als Microsoft Office und zudem anders. Die mit M365 gegebenen Möglichkeiten reichen weit über klassische Anwendungen wie Word, Excel oder PowerPoint hinaus. Weil nun ein und dasselbe System zahlreiche Anwendungen, Kollaborationstools und zugleich umfangreiche Speicher- und Analysewerkzeuge umfasst, erweisen sich herkömmliche Regelungsansätze als überholt. Wurden und werden die Regelungsgegenstände einzelner Anwendungen bisher entlang der technischen „Grenze“ von IT-Systemen bestimmt, so scheint diese Strukturierung auch angesichts der Entwicklungsdynamik der eingesetzten Software nicht mehr zeitgemäß: Doch welcher Umgang ist angemessen, wenn Arbeitgeber zunehmend mehr M365-Anwendungen einsetzen wollen, Microsoft immer neue Funktionalitäten anbietet und bestehende fortwährend weiterentwickelt?
Im Vergleich zu den herkömmlichen Office-Produkten, die stationär auf lokalen Rechnern installiert und betrieben wurden, erfordern M365-Anwendungen zusätzliche Aufmerksamkeit, da sie zunehmend auch als Cloudlösung zur Verfügung stehen. Zudem ist absehbar, dass durch den bereits angekündigten weitergehenden Einsatz Künstlicher Intelligenz in absehbarer Zeit sowohl das Potentiale zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle als auch für Änderungen von Arbeitsabläufen steigt.
Vor diesem Hintergrund werden in diesem Seminar insbesondere folgende Fragen adressiert:
- Welche datenschutzrechtlichen Grundlagen sind zu berücksichtigen?
- Wie sehen die Mitbestimmungs- und Informationsrechte von Betriebs- und Personalräten bezogen auf M365 aus?
- Welche Herausforderungen und Möglichkeiten bestehen zur Regelung?
- Wo ergeben sich Regelungsbedarfe?
- Welche Möglichkeiten zum Umgang mit Veränderungen bestehen?
- Wie lässt sich die Einhaltung der vereinbarten Regelung kontrollieren?